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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen

amandoo GmbH
Grusonstraße 59
22113 Hamburg
Deutschland

Geschäftsführer: Grzegorz Ryszard Wiktorowicz
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregister: HRB 201136

– nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“ –

und unseren Kunden.

  1. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

  2. Diese AGB gelten unabhängig vom Bestellweg, insbesondere für Bestellungen

  • über unseren Online-Shop,

  • per E-Mail,

  • telefonisch,

  • per Messenger,

  • schriftlich,

  • über unseren Außendienst,

  • über unsere Fahrer oder sonstige Mitarbeiter,

  • sowie im Rahmen laufender Liefervereinbarungen.

  1. Wir sind berechtigt, vor Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

  2. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

  3. Es gilt jeweils die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten für zukünftige Verträge, nachdem dem Kunden die geänderte Fassung zugänglich gemacht worden ist.


§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

  1. Vertragspartner ist:

amandoo GmbH, Grusonstraße 59, 22113 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Grzegorz Ryszard Wiktorowicz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 201136.

  1. Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop, in Preislisten, Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

  2. Bei einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde mit Betätigung des Bestellbuttons eine verbindliche Bestellung ab. Wir können diese innerhalb von zwei Werktagen durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahmeerklärung oder Auslieferung der Ware annehmen.

  3. Bei Bestellungen per Telefon, E-Mail, Messenger, über Fahrer, Außendienst oder auf sonstigem Wege kommt der Vertrag durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande, soweit nicht bereits ein verbindliches Angebot unsererseits vorliegt.

  4. Unsere Fahrer, Lager- und Auslieferungsmitarbeiter sind ohne besondere Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungsziele zu verlängern, Forderungen zu erlassen, Stundungen, Ratenzahlungen, Vergleiche oder sonstige vom Vertrag abweichende Vereinbarungen zu treffen.

  5. Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich erteilte Zusagen bleiben unberührt.


§ 3 Vertragssprache und Vertragstext

  1. Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Bei Bestellungen über unseren Online-Shop speichern wir die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten. Der Kunde erhält die für den Vertrag maßgeblichen Bestelldaten und die einbezogenen AGB in Textform oder kann diese entsprechend dem Bestellablauf abrufen.


§ 4 Preise, Lieferung und Abnahme

  1. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Pfandbeträge, Leergut, Transportmittel, Lieferkosten, Versandkosten und sonstige ausdrücklich ausgewiesene Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.

  3. Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferstelle zum Lieferzeitpunkt erreichbar und die Warenannahme durch eine hierzu berechtigte Person möglich ist.

  6. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur mit unangemessenem Mehraufwand durchgeführt werden, können wir Ersatz der hierdurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen.

  7. Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten über.

  8. Bei Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an der vereinbarten Lieferstelle auf den Kunden über.

  9. Wird die Ware auf Verlangen des Kunden durch einen selbständigen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister versandt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Versendungskauf.


§ 5 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug und Bonität

  1. Die im jeweiligen Angebot oder Bestellvorgang verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt beziehungsweise individuell vereinbart.

  2. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag ohne Abzug zu zahlen. Ist auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung und Erhalt der Ware fällig.

  3. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

  4. Wir sind nicht verpflichtet, Kauf auf Rechnung oder ein bestimmtes Kreditlimit einzuräumen. Die Gewährung kann insbesondere von einer Bonitätsprüfung abhängig gemacht werden.

  5. Eingeräumte Zahlungsziele und Kreditlimits können für zukünftige Lieferungen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität, reduziert oder aufgehoben werden.

  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Insbesondere können Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale verlangt werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

  7. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Forderung in Verzug oder wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt,

  • noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzuhalten,

  • Vorauszahlung zu verlangen,

  • eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen und

  • nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Rücklastschriftkosten und vergleichbare Fremdkosten, die der Kunde zu vertreten hat, sind uns in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten.

  2. Zahlungen an unsere Fahrer oder sonstigen Mitarbeiter haben nur schuldbefreiende Wirkung, wenn die betreffende Person ausdrücklich zur Zahlungsannahme befugt ist oder dem Kunden eine entsprechende Quittung erteilt wird.


§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

  2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 7 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

  1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum („Vorbehaltsware“).

  2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterzuveräußern, solange diese Berechtigung nicht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen widerrufen worden ist. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist nicht zulässig.

  3. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bis zur Höhe des jeweiligen Faktura-Endbetrages unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Wird Vorbehaltsware zusammen mit Waren veräußert, die nicht in unserem Eigentum stehen, ist die Forderung gegen den Abnehmer im Verhältnis des Faktura-Endbetrages unserer Vorbehaltsware zum Faktura-Endbetrag der insgesamt veräußerten Waren an uns abgetreten.

  1. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.

Wir können die Weiterveräußerungs- und/oder Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn

  • der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät,

  • vereinbarte Zahlungsziele erheblich überschritten werden oder

  • konkrete Umstände bekannt werden, durch die unsere Forderungen oder Sicherheiten wesentlich gefährdet erscheinen.

Nach Widerruf der Einziehungsermächtigung hat der Kunde uns auf Verlangen unverzüglich

  • die Abnehmer der Vorbehaltsware,

  • Rechnungsnummern und Rechnungsdaten,

  • Höhe der jeweiligen Forderungen,

  • bereits erhaltene Zahlungen,

  • noch offene Forderungsbeträge

mitzuteilen und sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Auf unser Verlangen hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung mitzuteilen. Wir sind ebenfalls berechtigt, die Abnehmer über die Abtretung zu informieren.

  1. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und sämtliche zur Wahrung unserer Rechte notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

  2. Bestands- und Kontrollrecht

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung unserer Sicherheiten, ist der Kunde verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich über

  • Art,

  • Menge,

  • Zustand und

  • Lagerort

der noch vorhandenen Vorbehaltsware Auskunft zu erteilen.

Der Kunde hat unseren namentlich benannten oder sich entsprechend ausweisenden Beauftragten während der üblichen Geschäftszeiten die Bestandsaufnahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen und hierfür Zugang zu denjenigen Geschäfts-, Verkaufs- und Lagerbereichen zu gewähren, in denen sich Vorbehaltsware befindet oder nach den Umständen befinden kann.

Soweit durch eine vorherige Terminankündigung der Sicherungszweck konkret gefährdet würde, kann die Bestandsaufnahme ohne vorherige Terminvereinbarung verlangt werden.

  1. Herausgabe der Vorbehaltsware

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vor, sind wir berechtigt, den Rücktritt hinsichtlich der betroffenen Lieferungen ausdrücklich zu erklären und die Herausgabe der noch vorhandenen Vorbehaltsware zu verlangen.

Nach wirksamem Rücktritt ist der Kunde verpflichtet,

  • die Vorbehaltsware unverzüglich herauszugeben,

  • die Warenbestände zugänglich zu machen,

  • eine Bestandsaufnahme zu ermöglichen und

  • die Abholung und Verladung durch unsere Beauftragten zu ermöglichen.

Die zurückgenommene Ware wird erfasst und nach den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

  1. Die Ausübung unserer Eigentums- und Sicherungsrechte lässt weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Zahlung, Schadensersatz oder Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, soweit gesetzlich zulässig, unberührt.

  2. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen dauerhaft um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

  3. Wird dem Kunden bekannt, dass

  • ein Insolvenzantrag über sein Vermögen gestellt wurde,

  • ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt wurde,

  • ein gerichtliches Verfügungsverbot oder eine vergleichbare Sicherungsmaßnahme angeordnet wurde oder

  • ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,

hat er uns hierüber unverzüglich unter Angabe des zuständigen Gerichts, des Aktenzeichens und – soweit bekannt – des zuständigen Verwalters oder Sachwalters zu informieren.

Gesetzliche insolvenzrechtliche Rechte und Befugnisse bleiben unberührt.


§ 8 Leergut, Mehrweggebinde, Fässer und sonstige Betriebsmittel

  1. Unter „Leergut“ beziehungsweise „Mehrweggebinden“ im Sinne dieser AGB fallen insbesondere

  • Mehrwegflaschen,

  • Getränkekisten,

  • Fässer und Kegs,

  • Paletten,

  • Rollbehälter,

  • Transportbehälter,

  • Gas- und CO₂-Flaschen

sowie sonstige von uns oder einem Systempartner überlassene Mehrweg- oder Transportmittel.

  1. Die rechtliche Behandlung richtet sich nach Art des jeweiligen Gebindes sowie dessen Kennzeichnung und den Angaben auf Lieferschein, Rechnung oder Leergutkonto.

  2. Leihgebinde und individualisierte Gebinde

Mehrweggebinde, Transportmittel und sonstige Gegenstände, die

  • ausdrücklich als Leihgut bezeichnet sind,

  • individuell gekennzeichnet sind oder

  • im Eigentum von uns, einem Hersteller, einer Brauerei oder einem sonstigen Systempartner stehen,

werden dem Kunden ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen.

Ein Eigentumsübergang auf den Kunden findet insoweit nicht statt. Die Berechnung eines Pfand-, Leergut- oder Sicherungsbetrages stellt für sich allein keinen Verkauf des betreffenden Leihgegenstandes dar.

Der Kunde darf solche Gegenstände nicht veräußern, verpfänden, sicherungsübereignen, zweckentfremden oder Eigentumskennzeichnungen entfernen beziehungsweise verändern.

  1. Leihgebinde sind auf Verlangen, spätestens aber nach Beendigung der jeweiligen Gebrauchsüberlassung oder Geschäftsbeziehung, an uns oder den von uns bezeichneten Berechtigten herauszugeben.

  2. Standardisierte Mehrweg- und Poolgebinde

Soweit bei standardisierten Mehrweg-, Einheits- oder Poolgebinden kein Eigentum von uns besteht oder fortbesteht, gelten die Eigentumsregelungen des jeweiligen Mehrweg- beziehungsweise Poolsystems.

Unabhängig davon kann sich aus der jeweiligen Liefervereinbarung und dem für den Kunden geführten Leergutkonto eine vertragliche Verpflichtung ergeben, Gebinde gleicher Art, Güte und Menge zurückzuführen.

  1. Waren- und Leergutbewegungen können auf einem kundenbezogenen Leergutkonto erfasst werden.

Der Kunde hat ihm erkennbare Abweichungen oder Fehlbuchungen unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.

  1. Zurückgegebenes Leergut muss der jeweiligen Gebinde- und Systemart entsprechen und in einem Zustand sein, der eine Rücknahme im betreffenden Mehrweg- oder Poolsystem ermöglicht.

  2. Bei Zahlungsverzug oder konkreter Gefährdung unserer Ansprüche können wir – soweit ein entsprechender Eigentums- oder vertraglicher Herausgabeanspruch besteht – die Rückgabe unserer Leihgebinde und sonstigen Betriebsmittel verlangen.

Die Bestimmungen des § 7 über Auskunft, Bestandsaufnahme und Zugang gelten hierfür entsprechend.

  1. Bei Verlust, Beschädigung oder schuldhaft unterlassener Rückgabe von Leihgebinden oder sonstigen in fremdem Eigentum stehenden Gegenständen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Gesetzliche Regelungen über Einwegpfand bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.


§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Transportschäden

  1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

  2. Der Kunde hat die Lieferung insbesondere hinsichtlich

  • offensichtlicher Beschädigungen,

  • offensichtlicher Fehlmengen,

  • Falschlieferungen und

  • äußerlich erkennbarer Transportbeschädigungen

bei Erhalt im zumutbaren Umfang zu kontrollieren.

  1. Erkennbare Transportschäden sollen bei Übergabe auf dem Lieferschein oder Abliefernachweis dokumentiert und uns unverzüglich mitgeteilt werden.

  2. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 10 Mängelhaftung

  1. Soweit nachstehend nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.

  2. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist.

  3. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche, insbesondere nach § 445a BGB, bleiben unberührt.

  4. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten ausschließlich solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil der vereinbarten Produktbeschreibung geworden sind.

  5. Bei einem berechtigten Mangel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch

  • Beseitigung des Mangels oder

  • Lieferung einer mangelfreien Sache,

soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

  1. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht bei

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • Arglist,

  • ausdrücklich übernommenen Garantien,

  • zwingender gesetzlicher Haftung oder

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 11 Rückgabe mangelfreier Ware

  1. Ein Anspruch auf Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter und mangelfreier Ware besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Nehmen wir mangelfreie Ware aus Kulanz zurück, erfolgt die Annahme vorbehaltlich einer Prüfung von Zustand, Verkaufsfähigkeit, Haltbarkeit und Rücknahmefähigkeit.

  3. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.


§ 12 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien und

  • soweit eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.


§ 13 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse

  1. Ereignisse, deren Eintritt außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegt und die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse,

  • behördliche Maßnahmen,

  • Verkehrs- und Straßensperrungen,

  • erhebliche Betriebsstörungen,

  • Ausfälle von Energie- oder Versorgungssystemen,

  • Arbeitskämpfe,

  • nicht von uns zu vertretende Lieferausfälle unserer Vorlieferanten oder

  • vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.

  1. Wir werden den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren, sobald uns dies möglich und zumutbar ist.

  2. Dauert das Leistungshindernis dauerhaft an und ist einer Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte unberührt.

  3. Zahlungsverpflichtungen für bereits ordnungsgemäß gelieferte Ware bleiben hiervon unberührt.


§ 14 Jugendschutz und alkoholische Getränke

  1. Soweit Lieferungen Waren enthalten, deren Abgabe gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt, darf die Übergabe nur an Personen erfolgen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.

  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zur Warenannahme eingesetzte Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

  3. Bestehen berechtigte Zweifel hinsichtlich des erforderlichen Alters, kann unser Mitarbeiter einen geeigneten Altersnachweis verlangen und die Übergabe der betreffenden Waren bis zur Klärung verweigern.


§ 15 Kein Verbraucher-Widerrufsrecht

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher für die von diesen AGB erfassten Verträge nicht.


§ 16 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer jeweils geltenden Datenschutzerklärung auf unserer Website.


§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist Hamburg. Für Lieferungen ist der jeweils vereinbarte Lieferort maßgeblich.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

  4. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.


§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 19 Verwender

amandoo GmbH
Grusonstraße 59
22113 Hamburg
Deutschland

Geschäftsführer: Grzegorz Ryszard Wiktorowicz
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Handelsregister: HRB 201136

USt-IdNr.: wird nach Mitteilung der für die amandoo GmbH gültigen USt-IdNr. ergänzt

Stand: 09/2026