Rund 90 Zusatzstoffe sind im Leitungswasser erlaubt
Mineralwasser zeichnet sich durch eine natürliche Reinheit aus und darf nicht aufbereitet werden. Der Gesetzgeber erlaubt lediglich, dass die Brunnen aus optischen beziehungsweise geschmacklichen Gründen Eisen, Schwefel und Mangan entfernen. Außerdem dürfen sie Kohlensäure entfernen oder zusetzen. Die charakteristische Zusammensetzung darf der Abfüller aber nicht verändern. Im Gegensatz dazu ist die physikalische, chemische und mikrobiologische Aufbereitung von Leitungswasser, das in Deutschland im Durchschnitt zu 70 Prozent aus Grundwasser und zu 30 Prozent aus Oberflächenwasser besteht, erlaubt und vielerorts auch notwendig, damit es die Verbraucher trinken können. Die Wasserversorger dürfen dabei rund 90 Zusatzstoffe und 9 Desinfektionsverfahren einsetzen, unter anderem, um das Wasser zu desinfizieren, zu entsäuern, zu enthärten und zu entsalzen. Leitungswasser ist deshalb eher chemisch sauber statt natürlich rein.
Obwohl Grundwasser in der Regel eine gute Qualität aufweist, ist laut Umweltbundesamt (UBA) in vielen Regionen eine Aufbereitung notwendig. Oberflächenwasser muss dagegen laut UBA immer aufbereitet werden.
Nur Mineralwasser garantiert natürliche Reinheit
Bereits an der Quelle ist Mineralwasser, das aus vor Verunreinigungen geschütztem unterirdischem Tiefenwasser stammt, ursprünglich rein und deshalb direkt trinkbar.Für alle Mineralbrunnen gelten die in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) vorgeschriebenen Grenz- und Orientierungswerte. Wenn diese sicher und dauerhaft unterschritten werden, wird Mineralwasser als einziges Lebensmittel in Deutschland amtlich anerkannt. Eine Desinfektion mit Chlor oder anderen chemischen Mitteln ist strengstens verboten. Eisen, Schwefel, Mangan und Arsen dürfen mittels Ozon oder physikalischer Verfahren entzogen werden, Kohlensäure darf entzogen oder hinzugefügt werden. Bis zum Öffnen der Flasche ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit jederzeit in vollem Umfang gewährleistet, da Mineralwasser zur Sicherung der ursprünglichen Reinheit direkt von der Quelle in die PET- oder Glasflasche abgefüllt wird.
Leitungswasser muss hingegen aufbereitet werden. Der Wasserversorger garantiert die gesundheitliche Unbedenklichkeit bis zum Hausanschluss. Von dort bis zum Hahn lauern mehrere mikrobiologische und chemische Risikofaktoren, die in der Hausinstallation begründet sind: Erstens können die Hausrohre und Armaturen das Wasser verunreinigen, etwa durch Blei oder Kupfer. Zweitens stellt der Wasserpartikelfilter an der Wasseruhr und der Perlator am Wasserhahn ein Hygienerisiko dar, da sich bei beiden durch die Verkalkung leicht Bakterien ansiedeln. Aus diesen Gründen kann nach Auffassung des UBA Stagnationswasser, also Wasser das unmittelbar nach dem Aufdrehen aus dem Hahn kommt und länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken ohne ausreichenden Vorlauf genutzt werden.
Nur Mineralwasser liefert die naturgegebenen Mineralstoffe unverändert
In Deutschland gibt es rund 500 verschiedene Mineralwässer. Jedes verfügt über eine eigene und natürliche Zusammensetzung und Konzentration von Mineralstoffen und Spurenelementen, die konstant sein muss und nicht verändert werden darf. Das Resultat ist ein einzigartiger Geschmack. Der Konsument hat somit die Möglichkeit, sich ein Mineralwasser auszusuchen, das seinem persönlichen Geschmack und Mineralstoffbedarf entspricht.
Diese Wahl haben die Verbraucher bei Leitungswasser nicht, denn es gibt in jeder Region nur eines. Es enthält in der Regel weniger Mineralstoffe als die meisten Mineralwässer, damit Rohrleitungen und Hausgeräte nicht verkalken. Dies ist deshalb besonders wichtig, weil Leitungswasser nur zu 5 Prozent zum Trinken, aber zu 95 Prozent für andere Verwendungszwecke wie Körperpflege, Spülen, Waschen oder Putzen eingesetzt wird. Deshalb ist es erlaubt, Leitungswasser je nach Bedarf Mineralstoffe zuzusetzen oder zu entziehen. Das bedeutet, dass auch der Geschmack variieren kann.
Quelle: https://dialog-mineralwasser.de